Um sich über die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu informieren,
klicken Sie bitte auf das Bild und sehen sich ein kurzes Video (1,27 Minuten) auf Youtube an!
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
WAS IST DER ZWECK DER CHARTA?
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (die Charta) schützt die Grundrechte, die die Menschen in der Europäischen Union (EU) genießen. Sie ist ein modernes und umfassendes Instrument des EU-Rechts zum Schutz und zur Förderung der Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund einer Gesellschaft im Wandel, des sozialen Fortschritts und wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Inhalt
Die Charta bekräftigt unter Achtung der Zuständigkeiten und Aufgaben der EU und des Subsidiaritätsprinzips die Rechte, die sich vor allem aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen und den gemeinsamen internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, die die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die von der EU und dem Europarat beschlossenen Sozialchartas sowie die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umfassen. Sie verleiht den Grundrechten größere Sichtbarkeit und Klarheit und schafft damit Rechtssicherheit innerhalb der EU.
Die Charta umfasst eine einleitende Präambel und 54 Artikel, die in 7 Kapitel gruppiert sind.
- Kapitel I: Würde (Würde des Menschen; Recht auf Leben; Recht auf Unversehrtheit; Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung; Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit).
- Kapitel II: Freiheiten (Recht auf Freiheit und Sicherheit; Achtung des Privat- und Familienlebens; Schutz personenbezogener Daten; Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit; Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Freiheit von Kunst und Wissenschaft; Recht auf Bildung; Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten; unternehmerische Freiheit; Eigentumsrecht; Asylrecht; Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung).
- Kapitel III: Gleichheit (Gleichheit vor dem Gesetz; Nichtdiskriminierung; Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprache; Gleichheit von Männern und Frauen; Recht des Kindes; Rechte älterer Menschen; Integration von Menschen mit Behinderung).
- Kapitel IV: Solidarität (Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen; Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen; Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst; Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung; gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen; Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz; Familien- und Berufsleben; soziale Sicherheit und soziale Unterstützung; Gesundheitsschutz; Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse; Umweltschutz; Verbraucherschutz).
- Kapitel V: Bürgerrechte (aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen; Recht auf eine gute Verwaltung; Recht auf Zugang zu Dokumenten; der Europäische Bürgerbeauftragte; Petitionsrecht; Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit; diplomatischer und konsularischer Schutz).
- Kapitel VI: Justizielle Rechte (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht; Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte; Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen; Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden).
- Kapitel VII: Allgemeine Bestimmungen.
Geltungsbereich
Die Charta gilt für Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU bei all ihren Tätigkeiten. Sie erweitert nicht die Befugnisse und Aufgaben, die ihnen durch die Verträge übertragen werden. Die Charta gilt auch für Mitgliedstaaten, wenn diese das EU-Recht umsetzen.
Die Charta wird in Verbindung mit nationalen und internationalen Systemen zum Schutz der Grundrechte angewandt, einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Jahresberichte
Die Europäische Kommission veröffentlicht seit 2010 jedes Jahr einen Jahresbericht, in dem die Fortschritte bei der Anwendung der Charta dargelegt werden. Seit 2021 konzentriert sich der Charta-Bericht gemäß der Strategie zur Stärkung der Anwendung der Charta in der EU (siehe Zusammenfassung) jedes Jahr auf einen anderen Themenbereich von strategischer Relevanz, der durch das EU-Recht geregelt wird.
HINTERGRUND
- Im Jahr 1999 hat sich der Europäische Rat dafür ausgesprochen, die auf EU-Ebene geltenden Grundrechte in einer Charta zusammenzufassen und dadurch sichtbarer zu machen.
- Die Charta wurde im Dezember 2000 in Nizza vom Europäischen Parlament, vom Rat der Europäischen Union und von der Kommission förmlich proklamiert.
- Im Dezember 2009 wurde der Charta mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (siehe Zusammenfassung) die gleiche Rechtsverbindlichkeit verliehen wie den EU-Verträgen.
Weiterführende Informationen:
- Charta der Grundrechte der EU (Europäische Kommission)
- Grundrechte (Europäisches Justizportal).
HAUPTDOKUMENT
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 202 vom , S. 389–405).






